Stand: Mai 2024
1. Anwendungs- und Geltungsbereich
1.1. SCANSPACE, vertreten durch Anton Valit & Ellen Valit GbR, bietet Leistungen zur Erstellung von virtuellen Rundgängen sowie damit verbundene Service- und Beratungsleistungen an. Zusätzlich berät SCANSPACE im Bereich Social Media Marketing sowie Google Optimierung. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen in allen Geschäftsbereichen zwischen SCANSPACE und dem Auftraggeber. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
1.2. Auftraggeber im Sinne der Geschäftsbedingungen sind Privatpersonen und Unternehmer, zu denen auch natürliche, juristische oder rechtsfähige Personengesellschaften zählen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
2. Vertragsschluss
2.1. Der Vertrag über die Erfüllung von Dienstleistungen kommt zustande, indem der Auftraggeber einen Auftrag mündlich erteilt oder schriftlich einen Bestellschein ausfüllt und SCANSPACE dessen Annahme schriftlich mit einer Auftragsbestätigung bestätigt.
2.2. SCANSPACE erbringt die vereinbarten Leistungen für den Auftraggeber. Eine Haftung gegenüber Dritten übernimmt SCANSPACE vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Vereinbarung nicht.
2.3. Über Änderungen der AGB wird der Kunde gesondert in Textform per Email informiert. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht in Textform innerhalb eines Kalendermonats widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird SCANSPACE den Kunden ebenfalls gesondert hinweisen.
3. Pflichten des Auftraggebers
3.1. Soweit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung erforderlich, gewährleistet der Auftraggeber SCANSPACE zu einem gemeinsam vereinbarten Termin Zugang zu seinen Räumen bzw. in zuzurechnende Räume Dritter.
3.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Insbesondere hat der Auftraggeber die Räumlichkeiten so herzurichten und aufzuräumen, wie sie im Rahmen der Leistungserstellung aufgenommen werden sollen. Gleiches gilt für das Entfernen aller privaten Informationen oder urheberrechtlich geschützter Gegenstände Dritter.
3.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Sollten durch notwendige Aufräumarbeiten Verzögerungen im Ablauf entstehen, können diese zum regulären Stundensatz von 149,00 € netto zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
3.4. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, die aufzunehmenden Bereiche frei von personenbezogenen und sensiblen Daten zu halten. Anmaßende, pornografische, verfassungsfeindliche oder sittenwidrige Darstellungen und Gegenstände müssen entfernt werden.
3.6. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass keine Rechte Dritter (z.B. Urheber-, Marken-, oder Geschmacksmusterrechte) verletzt werden.
3.7. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, SCANSPACE spätestens 1 Woche vor dem vereinbarten Termin schriftlich zu informieren, falls der Auftraggeber den vereinbarten Termin aus wichtigen Gründen absagen bzw. verschieben muss. Falls der Auftraggeber SCANSPACE zu spät informiert, dann behält sich SCANSPACE das Recht vor, ein Ausfallhonorar in kompletter Höhe der vereinbarten Dienstleistung dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
4. Abnahme, Hosting, Laufzeit
4.1. SCANSPACE schließt Nachbesserungen aus, die sich auf Grund von Versäumnissen aus den Pflichten des Auftraggebers ergeben oder außerhalb des Einflussbereichs liegen.
4.2. SCANSPACE übermittelt den Rundgang zur Abstimmung an den Auftraggeber. SCANSPACE wird die Änderungs- und Anpassungswünsche des Auftraggebers innerhalb von 7 Arbeitstagen in dem virtuellen Rundgang berücksichtigen und einarbeiten. Es ist maximal eine Korrekturschleife kostenfrei vorgesehen. Die Weitergabe von allen relevanten Informationen zum Rundgang (Link, Code) an den Auftraggeber erfolgt durch SCANSPACE.
4.3. Nach finaler Freigabe durch den Auftraggeber oder nach maximal 21 Arbeitstagen nach den Aufnahmen vor Ort beginnt die Laufzeit des beauftragten Hostings durch den Auftraggeber. 4.4. Die Laufzeit für das Hosting beträgt mindestens 1 Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn das Hosting nicht 1 Monat vor Laufzeitende durch den Auftraggeber gekündigt wird.
4.5. Die Rechnungsstellung erfolgt nach finaler Freigabe durch den Auftraggeber oder nach maximal 21 Arbeitstagen nach den Aufnahmen vor Ort.
4.6. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber:
- Die Abnahme trotz Aufforderung durch SCANSPACE nicht innerhalb von 14 Arbeitstagen in Textform gegenüber SCANSPACE erklärt oder
- Er die Abnahme unberechtigt verweigert. Das ist insbesondere der Fall bei lediglich unwesentlichen Beeinträchtigungen, die die Funktion des virtuellen Rundgangs nicht beeinträchtigen.
5. Nutzungsrechte
5.1. SCANSPACE ist Urheber der Virtuellen Rundgänge, Bilder und andere Marketing Instrumente im Sinne des § 7 Urheberrechtsgesetz (UrhG).
5.2. Mit Eingang der Vergütung überträgt SCANSPACE ein einfaches Nutzungsrecht, die erstellten Inhalte für interne Zwecke zu nutzen oder auf der eigenen Homepage zu veröffentlichen oder in den sozialen Medien zu nutzen.
5.3. SCANSPACE ist berechtigt, falls nicht abweichend vereinbart, die virtuellen und digitalen Inhalte im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
5.4. Die Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte durch den Auftraggeber bedarf der Zustimmung von SCANSPACE, soweit sie nicht bereits ausdrücklich vertraglich vereinbart werden.
6. Dauer der Geschäftsbeziehung
6.1. Die Dauer der Geschäftsbeziehung bezieht sich auf den im Angebot beiderseits festgelegten Zeitraum.
7. Vergütung
7.1. SCANSPACE erhält für die vereinbarten Leistungen eine Vergütung basierend auf dem Angebot bzw. Bestellschein.
7.2. SCANSPACE erhält für die vereinbarten Leistungen die in der Auftragsbestätigung enthaltene Vergütung. Zusätzliche Leistungen erbringt SCANSPACE nur gegen gesonderte Vergütung. Ist keine gesonderte Vergütung vereinbart, werden zusätzliche Leistungen gemäß dem allgemeinen Stundensatz von SCANSPACE abgerechnet.
7.3. SCANSPACE kann bei der Ausführung von Änderungswünschen des Auftraggebers eine angemessene Anpassung der Vergütung sowie die Verschiebung etwaig vereinbarter Termine verlangen.
7.4. Soweit sich die Realisierung eines Änderungswunsches des Auftraggebers auf die Leistungsbedingungen auswirkt, kann SCANSPACE eine angemessene Anpassung der Vergütung sowie die Verschiebung der vereinbarten Termine verlangen.
7.5. Die Abrechnung erfolgt mit gesonderter Rechnung nach Abnahme der Dienstleitung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, nach Rechnungseingang innerhalb von 10 Arbeitstagen den ausgewiesenen Betrag auf das in der Rechnung spezifizierte Konto von SCANSPACE zu überweisen.
8. Haftung
8.1. SCANSPACE haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haftet der SCANSPACE gegenüber dem Auftraggeber nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Verletzung den Vertragszweck gefährden würde und auf deren Einhaltung der Auftraggeber daher berechtigterweise vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf den Betrag der Gesamtvergütung für den Auftrag, aus welchem der Anlass zur Haftung besteht, beschränkt.
8.2. Die Haftung für entgangenen Gewinn des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
8.3. SCANSPACE haftet nicht für Dienste außerhalb des eigenen Einflussbereichs, insbesondere nicht für die Nicht-Verfügbarkeit der Dienste aufgrund von Störungen des Internets oder Störungen bei Matterport Inc.
8.4. Die Haftung von SCANSPACE für Schäden, die durch einen Dienstleister (Software Dritter) von SCANSPACE verursacht wurden, ist maximal auf den Anteil an der Summe beschränkt, die SCANSPACE vom Dienstleister verlangen kann. Der Anteil des Auftraggebers bestimmt sich im Verhältnis seiner Leistung zu anderen Anspruchsberechtigten Auftraggebern von SCANSPACE.
10. Widerspruchsrecht
10.1 Mit der freiwilligen Angabe der E-Mail-Adresse erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass ihm im Rahmen des § 7 Abs. 3 UWG E-Mail-Angebote zu ähnlichen Waren oder Dienstleistungen zugesendet werden dürfen.
10.2 Diese Erklärung kann jederzeit widerrufen werden, indem der Auftraggeber SCANSPACE kontaktiert oder ein diesbezüglicher Link in der entsprechenden E-Mail ordnungsgemäß genutzt wird.
11. Nutzung Dienste Dritter
11.1. Die Nutzung von Diensten Dritter erfolgt nach den AGBs dieser.
11.2. Für die Erstellung und das Hosting der virtuellen Rundgänge werden die Dienste des technologischen Partners Matterport Inc. in Anspruch genommen. Die AGBs der Matterport Inc. sind über den folgenden Link einsehbar: https://matterport.com/legal/terms-of-service/, deren Bestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung bei der Nutzung des virtuellen Rundgangs von Auftraggeber zu beachten und einzuhalten sind.
11.3. Der Auftraggeber stellt SCANSPACE im Innenverhältnis von allen Ansprüchen wegen eines von ihm verursachten Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen der Dienste Dritter einschließlich der Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung frei.
12. Geheimhaltung
12.1. SCANSPACE verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen, Daten und Unterlagen, die es im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung von dem Auftraggeber erhält, vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Durchführung der Dienstleistung zu verwenden
12.2. Falls nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten die vom Auftraggeber übermittelten Informationen nicht als vertraulich.
14. Schlussbestimmungen
14.1. Die Zusammenarbeit mit SCANSPACE erfolgt als jeweils selbständige Unternehmen und soll keine gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zwischen den Parteien begründen.
14.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so betrifft dies nicht die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Ganzen.
14.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit zulässig, ist der Sitz von SCANSPACE in Bad Homburg, Deutschland.