Allgemeine Geschäftsbedingungen vom SCANSPACE

Stand: Juni 2020

1. Anwendungs- und Geltungsbereich

1.1. SCANSPACE bietet Leistungen zur Erstellung von 3D Touren, 360-Grad-Inhalten (Virtuelle Rundgänge) sowie damit verbundene Service- und Beratungsleistungen. Zusätzlich bietet und berät SCANSPACE im Bereich Social Media Marketing und online Vermarktung an. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen in allen Geschäftsbereichen zwischen SCANSPACE und dem Auftraggeber. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

1.2. Auftraggeber im Sinne der Geschäftsbedingungen sind Privatpersonen und Unternehmer auch, zu denen natürliche, juristische oder rechtsfähige Personengesellschaften zählen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

2. Vertragsschluss

2.1. Der Vertrag über die Erstellung von Erfüllung Vermarktungsdienstleistung kommt zustande, indem der Auftraggeber einen Auftrag mündlich oder schriftlich erteilt und SCANSPACE dessen Annahme schriftlich mit einer Auftragsbestätigung bestätigt.

2.2. SCANSPACE erbringt die vereinbarten Leistungen für den Auftraggeber. Eine Haftung gegenüber Dritten übernimmt SCANSPACE vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Vereinbarung nicht.

2.3. Über Änderungen der AGB wird der Kunde gesondert in Textform per Email informiert. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht in Text form innerhalb eines Kalendermonats widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird SCANSPACE den Kunden ebenfalls gesondert hinweisen.

3. Pflichten des Auftraggebers

3.1. Soweit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung erforderlich, gewährleistet der Auftraggeber SCANSPACE zu einem gemeinsam vereinbarten Termin Zugang zu seinen Räumen bzw. in zuzurechnende Räume Dritter.

3.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Insbesondere hat der Auftraggeber die Räumlichkeiten so herzurichten und aufzuräumen, wie sie im Rahmen der Leistungserstellung fotografiert bzw. aufgenommen werden sollen. Gleiches gilt für das Entfernen aller privaten Informationen oder urheberrechtlich geschützter Gegenstände Dritter.

3.3.  Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Sollten durch notwendige Aufräumarbeiten Verzögerungen im Ablauf entstehen, können diese zum regulären Stundensatz von 89,00 € Netto zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

3.4. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, die aufzunehmenden Bereiche frei von personenbezogenen und sensiblen Daten zu halten. Anmaßende, pornografische, verfassungsfeindliche oder sittenwidrige Darstellungen und Gegenstände müssen entfernt werden. SCANSPACE weist ausdrücklich darauf hin, dass im Nachhinein keine Bildbereiche geschwärzt oder ausgeblendet werden können.

3.5. SCANSPACE weist ausdrücklich darauf hin, dass die von ihr weitergegebenen Objektinformationen größtenteils vom Eigentümer/ Leiter oder einem Dritten der für die Räumlichkeiten verantwortlich ist weder auf ihre Richtigkeit noch auf ihre Vollständigkeit überprüft worden sind.

3.6. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass keine Rechte Dritter (z.B. Urheber-, Marken-, oder Geschmacksmusterrechte) verletzt werden.

4. Abnahme und Gewährleistungen

4.1. SCANSPACE schließt Nachbesserungen aus, die sich auf Grund von Versäumnissen aus den Pflichten des Auftraggebers ergeben oder außerhalb des Einflussbereichs liegen.

4.2. Nach Erhalt der Leistungen hat der Auftraggeber die vertragsgemäße Erfüllung der Leistungen zu prüfen und eine dementsprechende Abnahme zu erteilen. Die Abnahme einer Leistung gilt dann als erteilt, wenn der Auftraggeber sie nicht innerhalb von zehn Tagen ab Bereitstellung mit aussagekräftiger Begründung verweigert oder die erbrachte Leistung oder deren Teile bereits veröffentlicht worden sind. Für den Fall der Abnahmeverweigerung sind die Hindernisse aussagekräftig und detailliert zu beschreiben

5. Nutzungsrechte

5.1. SCANSPACE ist Urheber der Virtuellen Rundgänge, Bilder und anderer Marketing Instrumente im Sinne des § 7 Urheberrechtsgesetz (UrhG).

5.2.  Mit Eingang der Vergütung überträgt SCANSPACE ein einfaches Nutzungsrecht, die erstellten Inhalte für interne Zwecke zu nutzen oder auf der eigenen Homepage zu veröffentlichen oder in den Sozialen Medien zu nutzen.

5.3. SCANSPACE ist berechtigt, falls nicht abweichend vereinbart, die Virtuellen und Digitalen Inhalte im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

5.4.  Die Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte durch den Auftraggeber bedarf der Zustimmung von SCANSPACE, soweit sie nicht bereits ausdrücklich vertraglich vereinbart werden.

6. Dauer der Geschäftsbeziehung

6.1. Die Dauer der Geschäftsbeziehung bezieht sich auf den im Angebot beiderseits festgelegten Zeitraum.

6.2. Mit der Onlineverfügbarkeit von Daten verbundene Leistungen (Hosting) sind maximal auf ein Jahr ausgelegt. Das Hosting verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn nicht 2 Monate zuvor schriftlich die Zusammenarbeit beendet wird. Im Rahmen eines erweiterten Angebotes oder eines gesonderten Servicevertrages kann eine Verlängerung um jeweils ein Jahr erfolgen.

7. Vergütung

7.1. SCANSPACE erhält für die vereinbarten Leistungen eine Vergütung basierend auf dem Angebot. Dabei zieht SCANSPACE die Umsatzsteuer in Höhe von 19% ein und ist verpflichtet diese abzuführen.  

7.2. SCANSPACE erhält für die vereinbarten Leistungen die in der Auftragsbestätigung enthaltene Vergütung. Zusätzliche Leistungen erbringt der Auftragnehmer nur gegen gesonderte Vergütung. Ist keine gesonderte Vergütung vereinbart, werden zusätzliche Leistungen gemäß dem allgemeinen Stundensatz des Auftragnehmers abgerechnet.

7.3. SCANSPACE  kann bei der Ausführung von Änderungswünschen des Auftraggebers eine angemessene Anpassung der Vergütung sowie die Verschiebung etwaig vereinbarter Termine verlangen

7.4.  Soweit sich die Realisierung eines Änderungswunsches des Auftraggebers auf die Leistungsbedingungen auswirkt, kann SCANSPACE eine angemessene Anpassung der Vergütung sowie die Verschiebung der vereinbarten Termine verlangen.

7.5. Die Abrechnung erfolgt mit gesonderter Rechnung nach Abnahme der Dienstleitung. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, nach Rechnungseingang innerhalb von 10 Tagen den ausgewiesenen Betrag auf das in der Rechnung spezifizierte Konto von SCANSPACE zu überweisen.

8. Haftung

8.1. SCANSPACE haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haftet der SCANSPACE gegenüber dem Auftraggeber nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Verletzung den Vertragszweck gefährden würde und auf deren Einhaltung der Auftraggeber daher berechtigterweise vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf den Betrag der Gesamtvergütung für den Auftrag, aus welchem der Anlass zur Haftung besteht, beschränkt.

8.2.  Die Haftung für entgangenen Gewinn des Auftraggebers ist ausgeschlossen.

8.3. SCANSPACE haftet nicht für Dienste außerhalb des eigenen Einflussbereichs, insbesondere nicht für die Nicht-Verfügbarkeit der Dienste aufgrund von Störungen des Internets oder Störungen bei Matterport Inc.

8.4. Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden, die durch einen Dienstleister (Software Dritter) des Auftragnehmers verursacht wurden, ist maximal auf den Anteil an der Summe beschränkt, die der Auftragnehmer vom Dienstleister verlangen kann. Der Anteil des Auftraggebers bestimmt sich im Verhältnis seiner Leistung zu anderen Anspruchsberechtigten Auftraggebern des Auftragnehmers.

10. Vertragslaufzeit, -Verlängerung und -Beendigung

10.1. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestvertragslaufzeit hinsichtlich

der SCANSPCAE 12 Monate und beginnt mit der Aufnahme der Räumlichkeiten durch

SCANSPACE.

10.2.  Der Vertrag verlängert sich automatisch um 12 Monate, wenn der Vertrag nicht acht (8) Wochen vor dem Ende der Vertragslaufzeit schriftlich in Textform gekündigt wird.

11. Widerspruchsrecht

11.1 Mit der freiwilligen Angabe der E-Mail-Adresse erklärt sich der Auftragnehmer damit einverstanden, dass ihm im Rahmen des § 7 Abs. 3 UWG E-Mail-Angebote zu ähnlichen Waren oder Dienstleistungen zugesendet werden dürfen.

11.2 Diese Erklärung kann jederzeit widerrufen werden, indem der Auftraggeber den Auftragnehmer kontaktiert oder ein diesbezüglicher Link in der entsprechenden E-Mail ordnungsgemäß genutzt wird.

12. Nutzung Dienste Dritter

12.1.  Die Nutzung von Diensten Dritter erfolgt nach den AGBs dieser.

12.2.  Für die Erstellung und das Hosting der Virtuellen Rundgänge werden die Dienste des technologischen Partners Matterport Inc. in Anspruch genommen. Die AGBs der Matterport Inc. sind über den folgenden Link einsehbar: https://matterport.com/legal/terms-of-service/, deren Bestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung bei der Nutzung des Virtuellen Rundgangs zu beachten und einzuhalten sind.

12.3.  Der Auftraggeber stellt SCANSPACE im Innenverhältnis von allen Ansprüchen wegen eines von ihm verursachten Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen der Dienste Dritter einschließlich der Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung frei.

13. Geheimhaltung

13.1. SCANSPACE verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen, Daten und Unterlagen, die es im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung von dem Kunden erhält,vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Durchführung des Vertrages zu verwenden

13.2. Falls nichts abweichendes vereinbart wurde, gelten die vom Kunden übermittelten Informationen nicht als vertraulich.

14. Schlussbestimmungen

14.1.  Die Zusammenarbeit mit SCANSPACE erfolgt als jeweils selbständige Unternehmen und soll keine gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zwischen den Parteien begründen.

14.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so betrifft dies nicht die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Ganzen.

14.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit zulässig, ist der Sitz von SCANSPACE in Bad Homburg, Deutschland.